Das Betäubungsmittelrezept

Wodurch unterscheidet sich ein Betäubungsmittelrezept von einem normalen Kassenrezept und wie ist es aufgebaut?

Betäubungsmittelrezepte werden von der Bundesopiumstelle des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn auf Antrag individuell für den berechtigten Arzt ausgestellt.

BtM-Rezept mit Durchschlägen

Im Unterschied zu einem gewöhnlichen, rosafarbenen Kassenrezept besteht das Betäubungsmittelrezept aus einem gelben Deckblatt (Teil II) und zwei Durchschlägen (Teile I und III).

  • Teil I: bleibt zur Dokumentation in der Apotheke und muss drei Jahre ab Abgabedatum aufbewahrt werden
  • Teil II: dient zur Abrechnung mit der Krankenkasse
  • Teil III: bleibt zur Dokumentation beim Arzt und muss drei Jahre ab Ausstellungsdatum aufbewahrt werden

Jedes Betäubungsmittelrezept ist mit einer individuellen Codierzeile (siehe rote Markierung) versehen, die eine eindeutige Zuordnung des Rezeptes zum verschreibenden Arzt ermöglicht. Sie setzt sich zusammen aus einer BtM-Nummer, die personengebunden für den verschreibenden Arzt erstellt wird, aus einem technischen Datum und endständig aus einer Rezeptnummer.

Wichtig für den Patienten:

Die Gültigkeitsdauer eines Betäubungsmittelrezeptes ist auf 7 Tage ab Ausstellungsdatum beschränkt (im Unterschied dazu beim Kassenrezept vier Wochen). Das heißt also: Stellt der Arzt das Betäubungsmittelrezept am 1. Februar aus, ist es bis einschließlich 8. Februar in der Apotheke einlösbar; der Ausstellungstag zählt also für die Frist nicht mit.

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Welche Angaben muss ein Betäubungsmittelrezept enthalten?

Betäubungsmittelrezept (BtM-Rezept)
  1. Krankenkasse und Versicherungsstatus; Ort der Krankenkasse
  2. Name, Vorname, Geburtsdatum des Patienten, Anschrift
  3. Ausstellungsdatum
  4. Eindeutige Arzneimittelbezeichnung; Stückzahl (N-Kennzeichnung i. d. R. nicht ausreichend), Darreichungsform; falls nicht eindeutig bestimmt: Bezeichnung und Gewichtsmenge BtM pro Darreichungsform.
  5. Gebrauchsanweisung mit Einzel- und Tagesdosen. Alternativ: "gem. schriftl. Anw.", wenn eine solche dem Patienten ausgehändigt wurde.
  6. Arztname, Berufsbezeichnung, Anschrift einschl. Tel.-Nr. (auch Stempel möglich). Wichtig: auch Durchschläge abstempeln!
  7. Eigenhändige Unterschrift des Arztes, ggf. "i.V." bei Vertretung

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Welche Arzneimittel werden auf einem Betäubungsmittelrezept verordnet?

Auf einem Betäubungsmittelrezept dürfen die in Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes genannten Stoffe in Form von Fertigarzneimitteln zu therapeutischen oder diagnostischen Zwecken verschrieben werden.

Pro Rezept dürfen maximal zwei Betäubungsmittel bis zu einer in der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung festgelegten Höchstmenge innerhalb von 30 Tagen verordnet werden.

Zusätzlich zu einem Betäubungsmittel dürfen auf dem Rezept auch Substanzen verordnet werden, die nicht dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen. Beispiele hierfür sind:

Insgesamt dürfen auf einem Betäubungsmittelrezept nur drei Medikamente verschrieben werden.

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Was ist beim Verlust eines Betäubungsmittelrezeptes zu tun?

Beim Verlust eines ausgehändigten Betäubungsmittelrezeptes sollte der Patient umgehend den verordnenden Arzt informieren, der den Verlust auf Teil III des Betäubungsmittelrezeptes dokumentieren (und wiederum drei Jahre aufbewahren) muss.

Der Arzt sollte die Verlustmeldung aber auch unverzüglich an die umliegenden Apotheken weitergeben, um zu verhindern, dass eine fremde Person das Rezept innerhalb der Gültigkeitsdauer von sieben Tagen missbräuchlich einlöst.

Falls der Arzt nicht erreichbar ist, kann die Information an die Apotheken auch vom Patienten in Eigeninitiative weitergegeben werden.